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  • Beschädigung oder Kunstfrevel?

    Diskussion · 60 Beiträge · 4 Gefällt mir · 746 Aufrufe
    Karin aus Schönenwerd

    Ihr Lieben

    Am Montag, 8.9.25 prang plötzlich ein neues Bild vom internationalen Künstler Banksy an rigoros bewachten Gerichtsgebäude in London.

    IMG_4559.jpeg

    Ein Richter, der auf ein Demonstrant einschlägt ist hingesprayt.

    Erst ein paar Tage zuvor wurde in London eine Demonstration mit Gewalt aufgelöst.
     

    Das Bild wurde schnell verdeckt und wird entfernt, Banksy ist wegen Gebäudebeschädigung angeklagt. Hier noch mehr Hintergrundwissen:

    https://www.youtube.com/watch?v=LIXa7NDErGQ

     

    Wie denkt Ihr darüber? 

    Ist es eine Wandbeschädigung? 

    Muss es entfernt werden? 

    oder 

    Ist es ein Kunstfrevel, dass es entfernt wird? 

    Was würdet Ihr tun, wäre es eure Hauswand?

     

    Bitte nicht ins politische abdriften, sonst wird der Thread geschlossen. Bleibt bei der Kunst oder Gebäudeschutz.

     

    10.09.25, 18:23 - Zuletzt bearbeitet 10.09.25, 20:49.

Beiträge

  • 01.05.26, 15:03 - Zuletzt bearbeitet 01.05.26, 15:51.

     

    Stefan:

    Dieses Mal eine Skulptur 😉

     

    https://www.spiegel.de/kultur/banksy-platziert-neue-statue-im-zentrum-von-london-mit-der-flagge-in-den-abgrund-a-4a6e3238-c41c-451e-b50a-117f26f37360?sara_ref=re-so-app-sh

    DIE vor's Gesicht wehende Flagge beim VoranMARSCHIEREN passte natürlich auf einige amtierende StaatsfÖhrer - sowie auf vergangene🙈 -  aber meine spontane Assoziation gilt allem voran natürlich "MAGA" sowie DEM "kleinen Blassen aus dem großen Reich"!

    Danke Bansky 🙏🤗❗️🙇‍♀️

    ... auf dass sie fallen 🍀🥂🎉

  • 01.05.26, 13:13

    Oh super, vielen Dank Stefan

    das hatte ich noch gar nicht mitbekommen, sieht sehr stabil aus👍

    Stefan:

    Dieses Mal eine Skulptur 😉

     

    https://www.spiegel.de/kultur/banksy-platziert-neue-statue-im-zentrum-von-london-mit-der-flagge-in-den-abgrund-a-4a6e3238-c41c-451e-b50a-117f26f37360?sara_ref=re-so-app-sh

     

  • 28.03.26, 23:11

    Ich würde es als Sachbeschädigung einstufen und finde die Entfernung richtig. Es mag sich zwar dem Grunde nach um Kunst  handeln, ist aber nicht als ebensolche gedacht. Dass es an die  Wand des Gerichtsgebäudes gesprüht wurde macht deutlich, dass es als Provokation gedacht war. Wenn auch deutlich ästhetischer als die üblichen  Schmierereien.

    Wenn das meine Hauswand wäre, würde ich es wegen dem eindeutig politischen Hintergrund entfernen, genauso wie Schmierereien. Ein neutrales Gemälde (so es mir persönlich gefällt) dürfte bleiben

  • Dadurch, dass Banksyfans gar nicht wissen wollen, wer dahinter steckt, tun die Reuters
    Journalisten vor allem jenen einen Gefallen die Banksy Schaden und/oder juristisch ver-
    folgen wollen: Banksy enttarnt? Experte warnt: "Das kann gefährlich werden"

  • 28.03.26, 12:00

    Die Stahlstadt Linz löste dieses Problem recht elegant. Seit Jahren entwickelte sich hier eine Graffiti-Szene, es wurde das eingezäunte Hafengelände mit den Gebäuden von der Stadt zu diesem Zweck freigegeben, international bekannte Künstler verewigen sich jedes Jahr koordiniert ein Stück mehr auf den Mauern. Die wirklich tollen Kunstwerke können im Zuge einer Führung besichtigt bzw in einem Workshop die Techniken ausprobiert werden.

     

    Bildquelle: alles meins 😉😁

    IMG_9479.png
    IMG_9480.jpeg
    IMG_9481.png
    IMG_9482.png

     

    https://www.linztourismus.at/freizeit/linz-entdecken/museen-und-ausstellungen/mural-harbor

  • 28.03.26, 11:37 - Zuletzt bearbeitet 28.03.26, 11:37.

    Wenn ich ein Haus hätte, würde ich auf alle Fälle einen Unterschied machen.

     

    Einen Bansky - gerne. Klingelbeutel an den Zaun, dann funzt das schon und ich hätte ausgesorgt. Für eine entsprechende Summe darf er auch gerne "abmontiert" werden. Also der Bansky, nicht der Beutel.

     

    Eine "Schmiererei" - never!

     

    Aber wo ist jetzt die Trennlinie??

  • 28.03.26, 11:32

    Harald Naegeli, Der Sprayer von Zürich, wie der erste Künstler dieser Art genannt wurde, wurde 1979 in der Schweiz von der Polizei entdeckt und zu einer Geldstrafe sowie 6 Monate Haft verurteilt. Er flüchtete nach Deutschland und wurde 1984 ausgeliefert um seineHaft doch antreten zu müssen.

    Hier ein Artikel zu enttarnte Künstler https://www.srf.ch/news/gesellschaft/nach-banksy-enthuellung-diese-street-art-kuenstler-wurden-noch-nicht-enttarnt 

    Mandi:

     

    christine:

    Graffiti als politisches Statement.

    Das Anbringen von Graffiti ist ein zentraler Bestandteil einer politischen Aussage. Jede Diskussion um Banksy führt zwangsläufig zu (Gesellschafts)politischen Fragen. Der vorgebrachte Wunsch: „Bitte nicht ins politische abdriften“, halte ich für naiv.

     

    Grundsätzlich ist das Besprühen von Hauswänden auch für Banksy illegal. In Großbritannien, kann Graffiti-Sprühen mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Banksy wird also nicht im rechtlichen Sinne "geduldet", sondern er ist äußerst geschickt darin, nicht erwischt zu werden. 

    Meine "Quelle".

    Der Computer meint, in schweren Fällen bis zu 6 Monaten oder länger.

     

  • Computer spukt folgende Urteile aus, mit Quellen:

    "• Ein Kunststudent wurde wegen wiederholtem Graffiti-Vandalismus mit ca. 12 Monaten Haft verurteilt (Schaden ~£80.000). 
    • Eine organisierte Gruppe, die großflächigen Schaden (geschätzt ~£2 Mio.) verursachte, erhielt kombinierte Strafen mit längeren Bewährungsstrafen und vielen Stunden gemeinnütziger Arbeit, aber keine 10 Jahre Freiheitsstrafe in einem einzigen Urteil."

  • 28.03.26, 11:25 - Zuletzt bearbeitet 28.03.26, 11:29.

     

    christine:

    Graffiti als politisches Statement.

    Das Anbringen von Graffiti ist ein zentraler Bestandteil einer politischen Aussage. Jede Diskussion um Banksy führt zwangsläufig zu (Gesellschafts)politischen Fragen. Der vorgebrachte Wunsch: „Bitte nicht ins politische abdriften“, halte ich für naiv.

     

    Grundsätzlich ist das Besprühen von Hauswänden auch für Banksy illegal. In Großbritannien, kann Graffiti-Sprühen mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Banksy wird also nicht im rechtlichen Sinne "geduldet", sondern er ist äußerst geschickt darin, nicht erwischt zu werden. 

    Meine "Quelle".

     

    Der Computer meint, in schweren Fällen bis zu 6 Monaten oder länger.

    10 Jahre wäre sehr ungewöhnlich, bei wiederholten schwersten Fällen mit schwerster Sachbeschädigung. Ist anscheinend die theoretische Höchststrafe für "Criminal Damage". Wobei "extrem hoher Schaden" alles ist, was mehr als 5000 Pfund ausmacht. Und das ist nicht sehr viel.

  • 28.03.26, 11:09

    Wie kommst du auf 10 Jahre Haft, Mandi? Weisst du mehr?

  • 28.03.26, 08:31 - Zuletzt bearbeitet 28.03.26, 08:32.

    10 Jahre Haft für ein Graffiti? Ja, die Strafgesetze in manchen Ländern sind schon absurd.

     

    Auch hier in A: Verbrechen gegen Leib und Leben werden geringer bestraft als solche, wo es um Geld geht. Selbst wenn es um vergleichsweise wenig Geld geht.

     

    Geld ist mehr Wert als Leib und Leben, habe ich den Eindruck.

  • 28.03.26, 07:50

    Ja… und dann gibt es die humorlosen Kunstbanausen…

  • 28.03.26, 02:08 - Zuletzt bearbeitet 28.03.26, 02:11.

    Jedes Bemalen von fremdem Eigentum ohne Zustimmung des Besitzers gilt als Sachbeschädigung gem. § 125 StGB,  egal ob es ein Amateur oder anerkannter Künstler war. 

  • 27.03.26, 23:12 - Zuletzt bearbeitet 27.03.26, 23:13.

    Mich hat es eher traurig gestimmt, da es mir wie Verrat vorkommt oder Gier nach Schlagzeilen ohne Rücksicht auf die Konsequenzen. Noch ist es nicht bewiesen, noch kann es als Zeitungsente angesehen werden. 

    Meine Begeisterung für seine Kunst schmälert sich kein bisschen, wenn er es denn wäre.

  • 27.03.26, 23:05

    Schon ein paar Tage her, aber da ich es jetzt gerade erst gelesen habe.

     

    @Karin (oder wer auch immer): 

    wie denkst du/Ihr über die vermeintliche Aufdeckung der Identität von Banksy? Geht damit ein Stück des Mythos und zugleich die "Besonderheit" von seinen Kunstwerken verloren? 

    Hätten die Journalisten es besser lassen sollen, auch im Bezug auf seine Persönlichkeitsrechte?

  • 03.10.25, 08:34

     

    Karin:

    Hallo Ronny

    Du machst ein Fragezeichen nach deiner Grössenaussage, warum? Weisst du mehr darüber?
     

    Was ich von Zürich weiss, Es gibt legale Flächen wo gesprayt werden darf und sonst ist es strafbar, auch wenn es nur ein kleiner Punkt ist.

    Man darf ja nicht einmal die eigene Hauswand in einer Farbe streichen, die einem gefällt, ohne Bewilligung.

    Ronny:

    Wenn die Hauswand mir gehört hätte ich es stehen lassen.

    Leider sind solche Bilder ab 0.5m2 Bewilligungspflichtig?

     

    Die Möglichkeit ein Wandbild zu malen wenn es grösser als 50cm wäre braucht eine Reklamebewilligung. Um das zu umgehen müsste es mobil oder als Bild aufmontiert werden, was natürlich aufwendiger ist .. daher begreife ich die schnellere, meist nächtliche Aktionen ...

  • 02.10.25, 18:34

    Graffiti als politisches Statement.

    Das Anbringen von Graffiti ist ein zentraler Bestandteil einer politischen Aussage. Jede Diskussion um Banksy führt zwangsläufig zu (Gesellschafts)politischen Fragen. Der vorgebrachte Wunsch: „Bitte nicht ins politische abdriften“, halte ich für naiv.

     

    Grundsätzlich ist das Besprühen von Hauswänden auch für Banksy illegal. In Großbritannien, kann Graffiti-Sprühen mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Banksy wird also nicht im rechtlichen Sinne "geduldet", sondern er ist äußerst geschickt darin, nicht erwischt zu werden.

     

    Während ein unbekannter Sprayer also eine Straftat begeht, schafft Banksy durch seinen Namen und seine Bekanntheit über Nacht ein wertvolles Gut. Sobald ein Werk als echter "Banksy" identifiziert wird, verwandelt es sich von Sachbeschädigung in ein wertvolles Kunstwerk. Hausbesitzer sind dann oft eher daran interessiert, das Werk zu schützen oder zu verkaufen oder zu vermarkten, anstatt Anzeige zu erstatten.

     

    Die politische Dimension schützt ihn. 

    Wo kein Kläger da kein Richter.
     

  • 11.09.25, 15:49

     

    Matthias:

    Ich es der Kunst zuliebe stehen lasse oder anzeige und es entfernen lassen.

     

    In Fall Banksy würde ich mich sehr geehrt fühlen, hätte ich ein Haus. 

    Wie lange würde aber diese "Ehre" Bestand haben und wiegt die Ehre die negative Assoziation, die mit dem Abbild einhergeht auf? 
    Ich meine "Deine Hauswand" bedeutet es ist Dein Haus, wo man in der Regel immer drin wohnbleibt... möchte ich dann täglich die nächsten 40 Jahren immer dieses Bild sehen... Menschen vor meinem Haus stehen haben, die Selfies machen etc.?

    Warum fühlst Du Dich "geehrt"? 

    Immerhin hätte er ja auch Dich fragen können, ob er Deine Hauswand nutzen kann... und was er darstellen möchte.

     

    Also aus der Perspektive betrachtet, hat er Dich als Besitzer ja nicht respektiert.

    Dazu "geehrt" fühlen hat ja etwas mit Deinem Ego zu tun... den Künstler interessiert ja nur seine Leinwand... und das wäre in dem Fall das Haus. Wem es gehört, spielt ja im Endeffekt keine Rolle. 

     

    Das Hintergrundwissen das du erwähnst, liess ich bewusst weg um nicht ins politische zu fallen, so gern ich mich darüber unterhalten würde (da geht es mir wie Erv), halte ich mich nun zurück dir darauf zu antworten. Den GE Richtlinien (keine politische Diskussion) folgend….

    Ich finde das Hintergrundwissen in dem Zusammenhang wichtig, da die Kritik durchaus von jedem anders gesehen wird und keine Selbstreflexion beinhaltet, denn er rechtfertigt ja die Handlungen dieser Gruppe gleichermaßen.

     

    Kommen wir wieder zurück zur "Ehre"... wenn ein bekannter Künstler ein sehr kritisch zu sehendes Kunstwerk erstellt, welches man in seiner Kritik hinterfragen sollte, würde ich mich eher - je nachdem wie man zu dem Kunstwerk Stellung bezieht - beschämt fühlen. 

     

    Eine politische Diskussion fängt an, wenn man über Partein diskuttiert, hier kann man es aber rein sachlich bezogen auf "Botschaft" und "Empfänger/Adressat" betrachten.  

    Warum geehrt

     

    Weil ich ihn bewundere für sein Engagement, seine Technik bei der streetart, seine Motive, seine Haltung gegen Verkauf von Kunst. Die vielen Selfitouristen könnten mich vielleicht nerven, aber dazu hat Stefan eine Lösung präsentiert.😉

    Die Werke, die ich bisher sah, fand ich alle in jeder Hinsicht genial. Wie zum Beispiel dieses hier:

     

    IMG_0487.jpeg

     

    So poetisch

     

    Zum Rest hat Peperone so geantwortet, dass ich nur nickend beipflichten kann.

  • 11.09.25, 14:26 - Zuletzt bearbeitet 11.09.25, 14:57.

     

    Matthias:

    Ich es der Kunst zuliebe stehen lasse oder anzeige und es entfernen lassen.

     

    In Fall Banksy würde ich mich sehr geehrt fühlen, hätte ich ein Haus. 

    Wie lange würde aber diese "Ehre" Bestand haben und wiegt die Ehre die negative Assoziation, die mit dem Abbild einhergeht auf? 
    Ich meine "Deine Hauswand" bedeutet es ist Dein Haus, wo man in der Regel immer drin wohnbleibt... möchte ich dann täglich die nächsten 40 Jahren immer dieses Bild sehen... Menschen vor meinem Haus stehen haben, die Selfies machen etc.?

    Warum fühlst Du Dich "geehrt"? 

    Immerhin hätte er ja auch Dich fragen können, ob er Deine Hauswand nutzen kann... und was er darstellen möchte.

     

    Also aus der Perspektive betrachtet, hat er Dich als Besitzer ja nicht respektiert.

    Dazu "geehrt" fühlen hat ja etwas mit Deinem Ego zu tun... den Künstler interessiert ja nur seine Leinwand... und das wäre in dem Fall das Haus. Wem es gehört, spielt ja im Endeffekt keine Rolle. 

     

    Das Hintergrundwissen das du erwähnst, liess ich bewusst weg um nicht ins politische zu fallen, so gern ich mich darüber unterhalten würde (da geht es mir wie Erv), halte ich mich nun zurück dir darauf zu antworten. Den GE Richtlinien (keine politische Diskussion) folgend….

    Ich finde das Hintergrundwissen in dem Zusammenhang wichtig, da die Kritik durchaus von jedem anders gesehen wird und keine Selbstreflexion beinhaltet, denn er rechtfertigt ja die Handlungen dieser Gruppe gleichermaßen.

     

    Kommen wir wieder zurück zur "Ehre"... wenn ein bekannter Künstler ein sehr kritisch zu sehendes Kunstwerk erstellt, welches man in seiner Kritik hinterfragen sollte, würde ich mich eher - je nachdem wie man zu dem Kunstwerk Stellung bezieht - beschämt fühlen. 

     

    Eine politische Diskussion fängt an, wenn man über Partein diskuttiert, hier kann man es aber rein sachlich bezogen auf "Botschaft" und "Empfänger/Adressat" betrachten.  

    Wenn Du auf den politischen Hintergrund abzielst, müsstest Du neben den Anschuldigungen 
    gegen die Gruppe und Demonstranten auch der Sache nachgehen wie berechtigt diese sind!

    Das Verbot wurde zum Beispiel von Amnesty International sowie von Experten von den Verein-
    ten Nationen scharf kritisiert, "Handlungen, die darauf abzielen, Eigentum zu beschädigen, aber nicht darauf abzielen, Menschen zu töten oder zu verletzen", sollten nicht als Terrorismus eingestuft werden, zusammen mit der Feststellung, dass der Schritt eine "abschreckende Wirkung" auf politischen Protest und "Interessenvertretung im Allgemeinen" haben könnte. [112]
    Palästina-Aktion – Wikipedia auf der Demo wurden viele Demonstranten einfach deswegen fest-
    genommen weil sie Unterstützung für die Gruppe zeigten, was man nach Gesetzeslage durch die 
    Einstufung als Terrororganisation sicher nachvollziehen kannNahost-Liveblog: ++ Festnahmen bei Pro-Palästina-Demo in London ++ | tagesschau.de ich denke mit dem Graffiti, tut Banksy lediglich dieses Verbot vom Gericht und "überzogene Polizeigewalt" kritisieren ohne sich deswegen mit der Gruppe an sich gemein zu machen....

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